Der Verein

Über den Förderverein der Rotaract Clubs deutscher Distrikte e.V.

 

Motivation

Seit Anfang der 90er Jahre bestand bei Rotaract Deutschland der Bedarf an einem gemeinnützigen Förderverein, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Rotaract Clubs für soziale und humanitäre Projekte effizienter zu gestallten und um bei Spenden Zuwendungsbescheinigungen ausstelle zu können. Ansätze zu einer Umsetzung des Vorhabens führten jedoch zu keinem Ergebnis.

 

Struktur des Fördervereins

Der „Förderverein der Rotaract Clubs deutscher Distrikte“ ist losgelöst von der aktuellen Struktur von Rotaract Deutschland. Sowohl das Rotaract-Deutschland-Komitee (RDK) als auch die Distriktebene werden organisationstechnisch nicht angesprochen. Die Satzung sieht lediglich vor, den jeweiligen RDK-Vorsitzenden und den DGR-RIB als kooptierte Mitglieder im Kuratorium aufzunehmen. Dies allein aus dem Gesichtspunkt, einen Austausch an dieser Schnittstelle konzeptionell zu verankern.

Über den in der Satzung normierten Zweck des Vereins hinaus, kann der Förderverein den Rotaract Clubs in Deutschland auf folgender Weise hilfreiche Unterstützung bieten:

Zum einen haben einige Rotaract Clubs in Deutschland bereits einen eigenen eingetragenen Förderverein neben dem Rotaract Club (RAC) gegründet, um die Problematik mit steuerbegünstigten Spenden durchzuführen. Durch den Förderverein können diese Vereine wieder aufgelöst werden. Unnötige Bindung von Kräfte und Haftungsrisiken können so abgeschafft werden

Zum anderen kann der Förderverein als langfristiger Ansprechpartner unter einer Kontaktadresse für Rotaract Deutschland zur Seite stehen und so Wissensmanagement betreiben, welches bisher aufgrund des stetigen Wandels kaum möglich ist.

Auch kann der Förderverein durch Bündelung der zahlreichen sozialen Aktivitäten der deutschen RACs zur Förderung der öffentlichen Wahrnehmung von Rotaract Deutschland beitragen, was auch den einzelnen RACs zu Gute kommt.

 

Zweck und Aufgabe des Vereins

Entsprechend dem rotarischen Gedanken, nämlich den ethischen Grundsatz des selbstlosen Dienens im täglichen Leben zu verwirklichen und zu verbreiten, ist der Zweck des Verein darauf gerichtet, der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen und sittlichen Gebiet selbstlos zu dienen. Insbesondere durch:

  1. Förderung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  2. Förderung der Altenhilfe
  3. Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Fort- und Weiterbildung
  4. Förderung der internationalen Freundschaft und Völkerverständigung
  5. Förderung der Katastrophen- und Entwicklungshilfe
  6. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
  7. Förderung der Landespflege, des Natur- sowie des Tierschutzes
  8. Förderung von mildtätigen und kirchlichen Zwecken
  9. Förderung kultureller Zwecke sowie von Wissenschaft und Forschung


Der Verein verwirklicht diese Zwecke im In- und Ausland selbst, im übrigen auch durch Beschaffung von sachlichen und finanziellen Mitteln für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. steuerbegünstigten Körperschaften, die diese Mittel ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken verwenden.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Personen, die im Sinne des § 53 AO wegen Krankheit (körperlicher, geistiger oder seelischer) oder nicht ausreichender Mittel besonders hilfsbedürftig sind, Hilfeleistung in Katastrophenfällen im In- und Ausland durch Sammlung von Hilfsgütern und Spenden, Förderung des internationalen Jugendaustausches durch Ausrichtung von Seminaren, Gewährung von Reisezuschüssen und Unterstützung von internationalen Projekten, Unterhaltung und finanzielle Unterstützung der Einrichtungen von Ausbildungsplätzen für Jugendliche, bei der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Geräten und (pädagogischen) Materialien für Kinder-, Jugend- und Altenheime, Krankenhäuser und Behindertenheime sowie von Lehranstalten, sowie Pflege und Unterstützung von Projekten zur Erhaltung der Flora und Fauna.

 

Organe des Fördervereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das (aufsichtsführende) Kuratorium. Die Wahlen finden auf der jährlichen Mitgliederversammlung der Rotaract Deutschland Konferenz statt.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem dreiköpfigen geschäftsführenden Vorstand (iSd § 26 BGB) und vier Beisitzern. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt - wobei ein jährlicher Wechsel erfolgen soll. Die Beisitzer werden für ein Jahr gewählt.

  • Vorsitzender: Lucas Corzilius, Frankfurt am Main
    Telefon: 0511/696 04 11 - 201
  • Stv. Vorsitzender: Steffen Wenzel, Witzenhausen
  • Finanzvorstand: Bettina Redl, Dillingen

 

Beisitzer

  • Bastian Bahnemann, Frankfurt am Main - Mitglieder
  • Christian Gabler, Kaufbeuren - Projekte
  • Melanie Binder, Mülheim an der Ruhr - PR
  • Milad Safar, Göttingen - Schriftführer

 

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus sechs Personen; zwei Rotariern, zwei (ehemalige) Rotaractern, den jeweils amtierenden RDK-Vorsitzenden und dem Rotaract und Interact Beauftragten des Deutschen Rotary Governorrates (RIB-DGR).

  • PDG 1870 Dr. Peter Braess, (RC Wesel-Dinslaken), RIB-DGR
  • Constanze Maria Abendroth, (RAC München-Residenz), RDK-Vorsitzende 2011/2012
  • PDG 1800 Dr. Ekkehart Pandel, (RC Bückeburg ), Vorsitzender des Stiftungsrat „DER ROTARIER“ -Stiftung, Vorsitzender des DGR 2004/05, Vorsitzender der RFPD, RI Director 2009/2011
  • PDG 1940 Holger Knaack, (RC Herzogtum Lauenburg - Mölln), Beauftragter für den Jugenddienst des DGR, RI Zonenkoordinator (Zone 14)
  • Lutz Reimer, (RC Mainz), RDK-Vorsitzender 2005/2006
  • Stefan Wolf,(RC Lübeck-Holstentor), RDK-Vorsitzender 2004/2005,Vorsitzender des Rotaract Fördervereins 2006-2010

 

Kassenprüfer

  • Jan-Arne Schiller, (RC Münchner Freiheit)
  • Heidrun Rosendorn, (RC Kelsterbach Rhein-Main International)